Il postino

Die Verwendung von CEM im Zusammenhang mit der Durchsetzung durch Dritte

[Ab dem 1. Januar ist der Vollstreckungsgläubiger verpflichtet, in der Pfändungsurkunde die Adresse des Einschreibebriefs anzugeben.

Start: ab 1. Januar 2013anwenden. zu Zwangsvollstreckungen gegen Dritte Änderungen der Zivilprozessordnung, die durch Artikel 1, Absatz 20 des Gesetzes Nr. 228 vom 24. Dezember 2012 im Amtsblatt Nr. 302 vom 29. Dezember 2012 eingeführt wurden.

Im Einzelnen sieht die Reform vor, dass der forderungsberechtigte Gläubiger muss die Adresse des Einschreibens angeben(auch PEC genannt) in der Pfändungsurkunde (Art. 543 der Zivilprozessordnung) und darüber hinaus den Hinweis, dass der Drittgläubiger die Erklärung gemäß Art. 547 der Zivilprozessordnung auch mittels PEC abgeben kann.

Es sei kurz daran erinnert, dass der Dritte bereits mit den Änderungen des Gesetzes 52/2006 die Möglichkeit hatte, die Erklärung bei Ansprüchen aus Nichtbeschäftigung auch per Einschreiben abzugeben. Im Zuge der Reform kann der Dritte daher beschließen, die Erklärung per Einschreiben abzugeben, wodurch Kosten und Komplikationen vermieden werden.

Es sollte vielleicht betont werden, dass die pfändende dritte Parteiaufgefordert, zu erklären, ob sie im Besitz von Gegenständen der vollstreckbarer Schuldner oder wenn sie von diesem Geld geschuldet wird, hat sie keine Parteistellung im Vollstreckungsverfahren, während sie im Falle einer fehlgeschlagenen, ablehnenden oder angefochtenen Erklärung Beklagte in jedem Verfahren wird, das zur Feststellung ihrer Verpflichtung gegenüber dem Schuldner eingeleitet wird. Der Gesetzgeber hat auch die Artikel 548 und 549 der Zivilprozessordnung geändert. In der Neufassung von Artikel 548 der Zivilprozessordnung heißt es, dass im Falle von Arbeitsguthaben (545 Abs. 3 und 4 StPO), das Versäumnis des Dritten, eine Erklärung abzugeben oder zu der vom Gläubiger anberaumten Anhörung zu erscheinen, dem Nichtanerkennen der Forderung gleichkommt. Für andere Ansprüche als arbeitsrechtliche Ansprüche sieht der neue Absatz 2 des § 548 der Zivilprozessordnung vor, dass das Gericht für den Fall, dass der Geschädigte erklärt, keine Erklärung des Dritten erhalten zu haben, und der Dritte außerdem nicht zu der vom Geschädigten anberaumten Anhörung erscheint, durch Beschluss eine neue Anhörung anberaumt, die dem Dritten zugestellt wird; erscheint der Dritte auch zu dieser zweiten Anhörung nicht, gilt der Anspruch als unbestritten. Schließlich sieht der neue § 549 der Zivilprozessordnung vor, dass Einwände gegen die Erklärung des Dritten vom Gericht durch Beschluss auf der Grundlage entsprechender Feststellungen geklärt werden. Der Beschluss ist in jedem Fall gemäß Art. 617 der Zivilprozessordnung anfechtbar.

[:]


Si può fare

[:it]Die verweigerte Beförderung von Behinderten. Das Verwaltungsgericht der Region Marche erkennt den moralischen Schaden an[:]

[Das Verwaltungsgericht der Region Marken erkannte den moralischen Schaden für die Familie eines behinderten Mädchens an, dem die Beförderung zur Schule verweigert worden war.

Am 11.1.2013 hat die TAR Marche, mit dem Urteil Nr. 32/2013über existenzielle Schäden, die bestimmte Aspekte der Konfigurierbarkeit und Quantifizierung von Schäden im Falle von Verweigerung der Beförderung einer behinderten Personvon der Staatsanwaltschaft.

Im vorliegenden Fall kam es in der Tat zu einer behindertes Mädchen, die verweigert wurdefür einen bestimmten Zeitraum, der Schülerbeförderungsdienst von der Gemeinde Cartoceto.

Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) gab der Klage der Familie gegen die Gemeinde statt, die den Anträgen der Eltern nicht nur nicht nachgekommen war, sondern lediglich ein ungerechtfertigtes Schweigen bewahrt hatte.

Im Einzelnen stellt der TAR fest, dass die Schaden, den die Familie erlitten hat war nämlich auf die ungerechtfertigte Verzögerung zurückzuführen, mit der die Gemeinde Maßnahmen ergriff, um den Betrieb des Dienstes für die behinderte Person zu gewährleisten. Die gemäß Artikel 2-bis des Gesetzes Nr. 241/1990 geschuldete Entschädigung erfolgte in Form von 'Gerätefehler' ddie Gemeinde.

Hinsichtlich des Vorliegens eines Zusammenhangs zwischen Kausalität zwischen der Ineffizienz und dem Schaden für die Familienmitgliedererkannte der Richter eine Vorurteile moralischer und psychologischer Natur, für die Eltern eines behinderten Kindes, denen eine gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsleistung allein aus bürokratischen Gründen verweigert wird, wobei die Familie selbst für die Ineffizienz aufkommen muss.

Schließlich lehnte das Landesverwaltungsgericht die Ansprüche des Klägers auf Ersatz eines existenziellen Schadens ab, da der Schaden nur kurzzeitig und vorübergehend gewesen sei und es keine Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der schulischen Leistungen aufgrund der wiederholten Fehlzeiten gegeben habe.

 

 

 

[:]


Johnny Stecchino

Gericht spricht flüchtigen Unternehmer frei: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn nicht bezahlt.

[Für die Mailänder Gip kann die PA, wenn sie ihre Schulden bei den Lieferanten nicht bezahlt, nicht behaupten, dass sie der Steuerhinterziehung überführt ist.

Kann ein Unternehmer, der Steuern hinterzieht, als schuldig betrachtet werden, wenn der Staat seine Schulden nicht begleicht? Diese Frage wurde durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Gerichtshof von Mailanddas über einen Fall von großem sozioökonomischem Interesse zu entscheiden hatte. Konkret hatte der Geschäftsführer eines Mailänder Unternehmens, Sintea Plustek aus Assago, seit 2005 drei ASLs und ein Krankenhaus in Kampanien mit Produkten im Gesamtwert von 1,7 Millionen Euro beliefert. Diese Lieferungen wurden jedoch nicht von der PA bezahlt. Trotz der Voreinstellung Aus der EV ging hervor, dass das Unternehmen den Steuerbehörden noch etwa 180.000 EUR an Mehrwertsteuer für ausgestellte Rechnungen schuldete. Aus diesem Grund wurde gegen den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der Mailänder RichterClaudio Castelli, den Freispruch des Angeklagten beschlossen da diese, wie in den Gründen des Urteils ausgeführt,durch ein unterlassendes und verzögerndes Verhalten öffentlicher Einrichtungen, die hätten zahlen müssen, zur Nichtzahlung gezwungen wurde."

Dieses Urteil ist von besonderem Interesse, da der Gerichtshof wollte schützen nicht so sehr das Recht des einzelnen Unternehmers, sondern der eine (inzwischen große) Kategorie italienischer Unternehmen oft durch staatliches Versagen zum Zusammenbruch gebracht. Es sei daran erinnert, dass in jüngster Zeit ein ähnlicher Fall in dem es um den gesetzlichen Vertreter der Erholungsgemeinschaft für Drogenabhängige "Saman" geht. In dem betreffenden Fall hatte die Gemeinschaft im Jahr 2009 Forderungen gegenüber der Asl in Höhe von zweieinhalb Millionen Euro und Schulden gegenüber den Steuerbehörden in Höhe von einer Million 750 Tausend Euro. Die Gip hatte den Angeklagten damals mit der Begründung freigesprochen, dass die Nichtzahlung an den Fiskus als "Fall höherer Gewalt" zu betrachten sei, da keine böswillige Absicht seitens des Verwalters festgestellt werden konnte.

Schließlich ist es wichtig zu betonen, dass die Freisprüche in den beiden Strafverfahren die Verpflichtung der Unternehmen zur Zahlung der geschuldeten Steuern, deren Höhe in den parallelen Steuerverfahren beziffert wurde, nicht außer Acht lassen.

[:]


L'aereo più pazzp del mondo

[:en]EuGH: Annullierter Flug? Pflicht zur Unterstützung von Fluggästen.

[:de]Die Gerichtshofmit dem Urteil vom 31. Januar 2013 in der Rechtssache C-12/11äußert sich erneut zur Frage der Entschädigung für Schäden, die durch Verspätungen und Unannehmlichkeiten bei Flügen der Fluggesellschaften entstehen.

Es sei kurz daran erinnert, dass mit der Urteil vom 23. Oktober 2012, Nr. 629/10hat der Gerichtshof entschieden, dass im Falle eines Fluggastes, der mit einer Verspätung von drei Stunden nach der vorgesehenen Zeitdie in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegten Parameter für den Schadensersatz gelten. eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euroim Falle einer Flugannullierung.

In dem Urteil vom 23. Oktober wurde außerdem präzisiert, dass eine Entschädigung nicht gefordert werden kann, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweist, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, d. h. auf Umstände, die sich der tatsächlichen Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entziehen.

In dem hier zu prüfenden Urteil stellt der Gerichtshof zu diesem Punkt klar, dass die Unternehmen auch im Falle höherer Gewalt nicht von derVerpflichtung zur Hilfeleistung für gestrandete Passagiere. Selbst wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Sperrung des Luftraums - in diesem Fall der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull - annulliert wird, ist das Luftfahrtunternehmen daher verpflichtet, den Fluggästen ohne zeitliche oder finanzielle Beschränkungen zu helfen, indem es ihnen eine Unterkunft, Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus betont der Gerichtshof, dass das Luftfahrtunternehmen, wenn es seiner Verpflichtung, dem Fluggast Hilfe zu leisten, nicht nachgekommen ist, diese erhalten kann, nur die Erstattung der Beträge, die notwendig, angemessen und vernünftig sind.

 

[:]


Fantozzi contro tutti

Verspätete Disziplinarmeldung? Wiedereingliederung des Arbeitnehmers.

[:de]Die Kassationsgerichtshof, mit der jüngsten Urteil Nr. 1693 vom 24.1.2013 einen recht wichtigen Rechtsgrundsatz im Bereich des Arbeitsrechts bestätigt. Konkret heißt es dort, dass im Falle von Disziplinarentlassung aus wichtigem GrundVerstöße müssen vom Arbeitgeber beanstandet werden in der Unmittelbarkeitihres Auftrags.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der mehr als zwei Monate lang zu spät zur Arbeit kam und glaubte, er sei degradiert worden. Die Website Römischer Hofin erster Instanz Schadensersatz zugesprochen, aber nur einen Betrag von einem Euro gezahlt. Entschädigung. In der Tat hat das Berufungsgericht auch die Wiedereingliederung.
Schließlich kam die Zivilkassation in seinem Urteil 1693/2013 festgestellt, dass "Die Zeit, die zwischen dem Ausspruch der disziplinarischen Entlassung und der Feststellung der angefochtenen Tatsache gegenüber dem Arbeitnehmer vergeht, kann auf das Fehlen einer in Artikel 2119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Voraussetzung (Unvereinbarkeit der angefochtenen Tatsache mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) hinweisen. (Unvereinbarkeit der angefochtenen Tatsache mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses), da die Verzögerung der Anfechtung auf ein mangelndes Interesse an der Ausübung des potenziellen Kündigungsrechts hindeuten kann; bei einem zweiten Profil erlaubt die Rechtzeitigkeit der Anfechtung dem Arbeitnehmer eine genauere Erinnerung an die Tatsachen und ermöglicht es ihm, eine wirksamere Verteidigung in Bezug auf die angefochtenen Vorwürfe vorzubereiten: mit der Folge, dass das Fehlen einer rechtzeitigen Anfechtung zu einem Verstoß gegen die Verfahrensgarantien führen kann, die im Gesetz Nr. 300 von 1970, Artikel 7".

La Nichtanfechtung wurde daher vom Obersten Gerichtshof als ein "toleriertes Verhalten. In der Tat heißt es in dem bereits erwähnten Artikel 7 des Arbeiterstatuts ausdrücklich, dass: "der Arbeitgeber darf keine Disziplinarmaßnahme gegen den Arbeitnehmer ergreifen, ohne ihm zuvor den Vorwurf mitgeteilt und seine Verteidigung angehört zu haben".

 

 

[:]


La notte prima degli esami

Concordato preventivo: die neuen Voraussetzungen für die Zulassung zum Verfahren.

[Der Schuldner kann sich nun darauf beschränken, den Antrag einzureichen, der den reinen Insolvenzantrag enthält, und sich das Recht vorbehalten, den Vorschlag, den Vergleichsplan und die erforderlichen Unterlagen nach der Einreichung einzureichen.

Bekanntlich hat die Regierung am 7. August 2012 das sogenannte "Entwicklungsdekret".
Es wurden mehrere Neuerungen eingeführt, aber in diesem kurzen Artikel wird eine einzige Gesetzesänderung im Bereich der fallimentarund ist von besonderem Interesse. In der Tat hat die Reform die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vergleichsverfahren geändert. Konkret kann sich der Schuldner nun darauf beschränken, die Berufung mit dem reinen Konkursantrag einzureichen, wobei er sich das Recht vorbehält, den Vorschlag, den Vergleichsplan und die erforderlichen Unterlagen nach Einreichung der Berufung vorzulegen. Die Begriff für eine solche Einreichung wird vom Gericht festgelegt und ist zwischen 60 und 120 Tagen. Es wird auch daran erinnert, dass diese Frist verlängert werden kann, jedoch nicht um mehr als 60 Tage.

Bezüglich der Auswirkungen der Einlegung eines Rechtsbehelfs ist Folgendes zu beachten Nach der Veröffentlichung im Handelsregister und bis zur Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Nachlassvertrags dürfen die Gläubiger unter Androhung der Nichtigkeit keine Zwangsvollstreckung oder vorsorgliche Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners einleiten oder fortsetzen. Wurden in den 90 Tagen vor der Veröffentlichung des Rechtsbehelfs gerichtliche Hypotheken eingetragen, so sind sie gegenüber den Gläubigern vor dem Vergleich unwirksam. In der Praxis es genügt, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Zulassung zum Vergleichsverfahren zu stellen, um Folgendes vorzulegen die Wirkungen gemäß Artikel 168 des F.L., d.h. Blockierung von Durchsetzungsmaßnahmen. Der Geschäftsplan hingegen kann in den folgenden Monaten vorgelegt werden.

Diese Reform wurde eingeführt, um Unternehmen in der Krise zu schützen, da sich viele Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Diese neue Gesetzgebung hat zur Folge, dass es, Überwindung des Einsatzes der von den Konkordatsgesellschaften verwendeten Technik um das Vermögen des Schuldners zu schützen, d.h. dass für den Zeitraum, der für die Ausarbeitung des Plans und die Einlegung des Rechtsbehelfs erforderlich ist, ein Bestimmungsvikariat für die Vermögenswerte gemäß Artikel 2645 ter des Zivilgesetzbuchs zugunsten der Vergleichsgläubiger einzurichten.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass diese Technik in letzter Zeit unsicherer geworden ist, insbesondere nach einem Urteil des Gerichts von Verona vom 13.3.2012, in dem es erklärte, dass "der Vergleichsplan kann nicht als durchführbar angesehen werden, wenn der Schuldner vor der Antragstellung eine Beschränkung seines unbeweglichen Vermögens gemäß Artikel 2645-ter des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dem erklärten Zweck verfügt hat, zu verhindern, dass die ungeordnete Beschlagnahme des Vermögens des Unternehmens in der Krise zu einer Wertstreuung zum Nachteil der Gläubiger führt und eine gerechte Verteilung der Auswirkungen der Insolvenz verhindert".

 

 

[:]


L'ultimo contratto

Gerichtsstand für Verträge, die vom Verbraucher im Internet geschlossen werden.

[Was passiert, wenn man einen Vertrag im Internet über eine ausländische Website abschließt und nach dem Abschluss Probleme mit dem geschlossenen Vertrag feststellt?

An welchen Richter soll ich mich wenden? Wer ist zuständig. Mehr lesen


Strartup.com

Innovative Start-ups. Anmeldung bis zum 17. Februar 2013.

[:de]Es ist nun offiziell, dass von 19.10.2012 mit der Veröffentlichung des Entwicklungsdekrets bis im Amtsblattdie Existenz von Anreize für innovative Neugründungenwie sie im so genannten Wachstumsdekret enthalten sind.

Die Voraussetzungen für die Registrierung sind kurz in der Handelsregisterauszug:

  • Unternehmen des italienischen Rechts, deren Aktien oder Anteile am Aktienkapital nicht aufgeführt sind und in denen die Aktienmehrheit oder Aktien werden gehalten von natürliche Personen;
  • nicht einsatzfähig sind, da mehr als 48 Monate;
  • Ausübung von Geschäftstätigkeiten in Italien;
  • Die Jahresproduktion übersteigt nicht die 5 Millionen EUR;
  • nicht kommen verteilt die Gewinne;
  • betrifft dietechnologische Innovation innovative Produkte und Dienstleistungen mit hohem technologischen Wert;
  • nicht durch eine Unternehmensfusion/-spaltung oder durch die Übertragung eines Geschäftszweigs entstanden ist;
  • mindestens 20% des höheren Wertes zwischen Kosten und Gesamtwert der Produktion in die Entwicklung investiert, oder promovierte oder promovierte Forscher als Angestellte oder Mitarbeiter beschäftigt, oder Patente für die Industrie und die Biotechnologie hält oder anmeldet;

In Bezug auf die Einrichtungen ist die Gesetz Nr. 221 vom 17. Dezember 2012 eingerichtet für, in der Absicht zu Erleichterung der Registrierungeine Reihe von Ausnahmeregelungen für die Gründung und Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister, Steuervorteile, wie auch Ausnahmen unter Gesellschaftsrecht und spezifische Disziplin in den Arbeitsbeziehungen im Unternehmen.

Sie erinnern sich:

  • dass das Start-up von der Entrichtung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren für die Eintragung ins Handelsregister sowie die Zahlung des Jahresbeitrags an die Handelskammern;
  • hat das Recht, Personal einzustellen mit befristete Verträge von Mindestdauer von 6 Monaten und Höchstdauer von 36 MonatenWährend dieser Zeit können die Verträge auch von kurzer Dauer sein und mehrmals verlängert werden. Am Ende der 36 Monatekann der Vertrag nicht mehr verlängert werden, wenn nicht der letzte von 12 Monaten wodurch sich der Betrag des Vertrags auf 48 Monate. Nach diesem Zeitraum kann der Arbeitnehmer nur mit einem unbefristeten Vertrag in dem Start-up-Unternehmen weiterarbeiten;
  • Start-up-Mitarbeiter kann vergütet werden mit Hilfe von Aktienoptionenund externen Dienstleistern über das sich für Gerechtigkeit einsetzen
  • können von einem vorrangigen Zugang profitieren zu Erleichterungen für die Anwerbung von hochqualifiziertem Personal;
  • waren dann Steueranreize aktiviert für Investitionen in Start-ups ausgehend von Unternehmen und Einzelpersonen für die Jahre 2013, 2014 und 2015;
  • durch dieEis-Agentur hat angeordnet Unterstützung auf dem Gebiet Regulierungs-, Unternehmens-, Steuer-, Immobilien-, Vertrags- und Kreditfragen, kostenlose Bewirtung auf wichtigen internationalen Messen und Veranstaltungen sowie Aktivitäten, die darauf abzielen, das Zusammentreffen von innovativen Start-ups mit potenziellen Investoren für Frühphasen- und Expansionskapital zu erleichtern.

 

 

 
[:]


Il distacco

Die Abtrennung vom Netz. Eine quantifizierbare Loslösung?

[:it]Wenn ein Bürger bleibt ohne Anschlussund können Sie von der Telefongesellschaft Schadenersatz verlangen?

Diese Frage beantwortete der Friedensrichter von Triest mit einer jüngste Entscheidung (GdP Triest 30.7.2012 Nr. 587).

Der Fall betraf eine Familie, die vier Monate lang keinen ADSL-Anschluss hatte und sich an den Friedensrichter wandte, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern. Der Richter entschied in dieser Angelegenheit mit den Worten: "Die Rechtsprechung hat sich seit langem an der Auffassung orientiert, dass die Unterbrechung oder der Ausfall der Telefon- und Internetverbindung einen Vermögensschaden darstellt und existenzielle Schäden für den Vertragsinhaber und seine Familie, Schäden, die in einer Zeit, in der Kommunikation für jeden Aspekt des täglichen Lebens grundlegend ist, als besonders schwerwiegend gelten."

Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat der Richter daherliquidierter Vermögensschaden die sich aus der Nichterfüllung ergibt (die Familie war 4 Monate lang nicht erreichbar), indem sie erklärt: "Dieser Verstoß ist zwar wirtschaftlich nicht genau bezifferbar, erfüllt aber die Voraussetzungen fürkann fairerweise mit 1.600,00 € bewertet werden.."

Der Richter fuhr in seiner Argumentation fort und erkannte auch die Schäden durch "digitale Kluft"d.h. Schäden existenzieller Art, die durch den Ausschluss des Bürgers aus dem Netz gekennzeichnet sind. Der fehlende Zugang zu Konnektivitätsdiensten beeinträchtigt die Beziehungssphäre, die Durchführung von Aktivitäten und andere Lebensgewohnheiten.

Zu diesem Punkt sagte der Richter:Erschwernisse bei der Verrichtung der täglichen Verrichtungen, die Voraussetzung dafür sind, dass dem Kläger der Ersatz des existenziellen Schadens, den er durch die Vertragsverletzung der Telefongesellschaft .... erlitten hat, zuerkannt werden kann. Die Bemessung des Schadens ist mangels objektiver Kriterien nach billigem Ermessen auf 800,00 € festzulegen."

 

 

 

[:]


Mamma è in ritardo l'aereo

Mutti, das Flugzeug hat Verspätung!

(it)
Was passiert, wenn das Flugzeug mit einer erheblichen Beschädigung landet? Verzögerung? Hat der Passagier in irgendeiner Weise Anspruch auf eine Schäden?

Diese Fragen wurden kürzlich vom Europäischen Gerichtshof beantwortet, der in der Rechtssache Urteil vom 23. Oktober 2012, Nr. 629/10dass im Falle der Ausschiffung von Passagieren mit dreistündiger Verspätung nach der vorgesehenen Zeitist dieser berechtigt, die pauschale Entschädigung für die Annullierung des Fluges vorgesehen.

Siehe zu diesem Punkt die EG-Verordnung Nr. 261/2004 die vorsieht, dass Fluggäste im Falle einer Flugannullierung eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro erhalten können.

Der oben genannte Grundsatz macht Anwendung dessen, was bereits festgelegt wurde unter Urteil Sturgeon vom 19/11/2009in dem die luxemburgischen Gerichte entschieden, dass Fluggäste verspäteter Flüge hinsichtlich ihres Anspruchs auf Ausgleichsleistungen den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können.

Es ist klar, dass eine Entschädigung nicht verlangt werden kann, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweist, dass der Schaden durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, d. h. durch Umstände, die außerhalb der tatsächlichen Kontrolle des Luftfahrtunternehmens liegen.

 

 

 

[:]