[Vor einigen Tagen hat sich der Kassationsgerichtshof mit einem Thema befasst, das inzwischen zur Alltagssprache gehört: Spam. Diese Tätigkeit, auch bekannt als "Kettenbrief"ist ein Mittel, das von vielen Unternehmen eingesetzt wird, um eine möglichst große Zahl von Menschen für wirtschaftliche Zwecke zu rekrutieren. Das klassische Beispiel und die klassische Technik besteht darin, Surfer dazu zu bringen, sich für einen Dienst anzumelden und dafür eine
Hommage.

Der Oberste Gerichtshof versuchte, dieser Praxis Einhalt zu gebieten, und entschied, dass das Verhalten von Website-Betreibern, die ihr Geschäft auf die Zahlung von Prämien an Abonnenten zum alleinigen Zweck der erhalten. Daten von neuen Themenist als faktisch rechtswidrig anzusehen.

Konkret erklärte der Gerichtshof mit Urteil Nr. 37049 von 2012dass "das Verhalten des Inhabers von Websites, das auf die Zahlung von Prämien an Mitglieder auf der Grundlage der bloßen Anwerbung neuer Personen und nicht auf den Verkauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen abzielt, rechtswidrig ist".

Diese Argumentation stützt sich hauptsächlich auf das Verbot des "Schneeballsystems" in derArtikel 5 des Gesetzes 173/2005. Diese Praxis beruht nämlich auf den Propagandaaktivitäten der Kerngeschäftsstrukturen, die ausschließlich auf die Erhöhung der Nutzerzahlen und nicht auf die Förderung von Dienstleistungen oder Produkten ausgerichtet sind.

Wichtig ist, dass diese Praxis auch dann rechtswidrig ist, wenn dieDie Mitgliedschaft ist freiwillig, da, wie der Gerichtshof feststellt, "die belastende Vorschrift kein unfreiwilliges Festhalten als Voraussetzung für das Vorliegen des Straftatbestands verlangt".

Es ist interessant zu sehen, wie dieses Prinzip auf die neue Welt der soziales netzwerksicherlich sehr geeignete Plattformen für die Entwicklung solcher Aktivitäten.

 

 

 

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