[:it]Es wird immer üblicher und einfacher für den Netznutzer, sich zu Kauf über das Internet Produkte, wie z. B. Musiktitel oder Filme.

Die Bequemlichkeit des Kaufs, die Möglichkeit des Fernzugriffs auf das eigene Konto, die Übertragbarkeit auf mp3-Player oder Smartphones führen dazu, dass die Verbraucher zunehmend lieber multimediale als physische Medien nutzen.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sich der Unterschied zwischen diesen beiden Arten des "Kaufs" lediglich auf eine Produktauswahl beschränkt oder ob es tatsächlich praktische rechtliche Konsequenzen gibt.

Zu diesem Punkt hat der Hollywood-Schauspieler Bruce Willis kürzlich eine Kritik geäußert, die sicherlich ein guter Ausgangspunkt für eine kurze juristische Betrachtung sein kann. Kann die iTunes-Mediathek vererbt werden?

Apple hat zur Überraschung vieler Nutzer erklärt, dass diese Vermögenswerte nicht an Dritte übertragen werden können.

Nach einer sorgfältigen Lektüre der iTunes-Nutzungsbedingungenwird festgestellt, dass nicht so sehr die einzelnen Dateien, sondern die (Nutzungs-)Lizenzen für die digitalen Inhalte als iTunes-Produkte definiert sind. Der Hauptunterschied zwischen dem Kauf einer CD und eines digitalen Albums besteht also darin, dass im ersten Fall das Eigentum an der physischen Ware tatsächlich übertragen wird, während man im zweiten Fall lediglich eine Nutzungslizenz Mitarbeiterdaher die Lizenz zur Nutzung der Datei selbst für rein persönliche und nichtkommerzielle Zwecke.

Wenn Sie die iTunes-Nutzungsbedingungen lesen, werden Sie außerdem feststellen, dass der Inhaber eines iTunes-Accounts nicht berechtigt ist, die erworbenen Lizenzen zu ändern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu vertreiben oder zu erstellen (auch bezeichnet als Nichtübertragbarkeitsklausel). Daher hat der Kontoinhaber das Recht, die Dateien zu rein persönlichen Zwecken zu nutzen, ohne die Möglichkeit, sie an Dritte weiterzugeben und somit zu vererben.

Dieses Thema, das immer ein breiteres Marktsegment ansprechen wird, ist daher nicht uninteressant, wenn man bedenkt, dass der Online-Kauf zunehmend nicht nur Musikdateien, sondern auch Filme und E-Books betrifft.

 

 

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