Welche Folgen hat die Übertragung eines Handelsvertretervertrags? Kann der Handelsvertreter den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber beschließt, sein Unternehmen zu verlagern?

Das Rechtsinstitut der Abtretung des Vertrags ist in den Art. 1406 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Kurz gesagt liegt eine Vertragsabtretung vor, wenn eine Partei eines Leistungsverhältnisses (der Zedent) mit einem Dritten (dem Zessionar) einen neuen Vertrag (Abtretung) abschließt, in dem sich der Zedent verpflichtet, den ursprünglichen Vertrag oder, genauer gesagt, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus dem abgetretenen Vertrag auf den Zessionar zu übertragen. Die Abtretung des Vertrags ist also ein dreiseitiges Geschäft, das nur (gemäß Art. 1406 des Zivilgesetzbuchs) mit der Zustimmung aller Parteien: ursprüngliche Vertragsparteien (Zedent und Zessionar) und Zessionar.[1]


1. Abtretung des Agenturvertrags

Für den Handelsvertretervertrag gelten natürlich auch die oben kurz erwähnten allgemeinen Grundsätze für Verträge. Daraus folgt, dass die Abtretung eines Handelsvertretervertrags nur dann wirksam ist, wenn sie dem Empfänger mitgeteilt und von ihm angenommen wird.[2]

Was die Form des Abtretungsvertrags anbelangt, so lässt das Schweigen des Gesetzgebers ein Problem offen; die Rechtsprechung ist jedoch beständig bei der Lösung dieses Problems, indem sie bekräftigt, dass dieselben Formen, die für den Abtretungsvertrag vorgeschrieben sind, auch für den zu übertragenden Vertrag eingehalten werden müssen, da die Abtretung eine echte subjektive Änderung des Schuldverhältnisses bewirkt.[3] Aufgrund dieses Grundsatzes unterliegt auch die Abtretung des Handelsvertretervertrags der Schriftform. ad probationem Antrag gemäß Artikel 1742 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches.

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Für den Fall, dass der Vertreter das Vertragsverhältnis überträgt, ist es unbedingt zu betonen, dass die Recht das Recht desselben, eine Abfindung zu erhalten ehemals Artikel 1751 Zivilgesetzbuch. Der zweite Absatz dieses Artikels sieht Folgendes vor:

"L'Zulage ist nicht ist fällig wenn sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Auftraggeberder Vermittler überträgt die Rechte und Pflichten an einen Dritten ab die sie aufgrund eines der Vertretung".

Diese Bestimmung beruht darauf, dass der neue Vertreter in die gesamte Rechtsstellung des ursprünglichen Vertreters eintritt, d. h. in alle aktiven und passiven Beziehungen aus dem übertragenen Vertrag, wozu sicherlich auch der Anspruch auf Abfindung gehört.[4]


2. Handelsvertretervertrag und Unternehmensübertragung

Ein weiteres sehr interessantes Thema, das ebenfalls mit der Frage der Abtretung von Verträgen, ist der Fall der Nachfolge der Beziehung der Agentur nach dem Kauf des Unternehmens.

Diese Frage ist in Artikel 2558 des Zivilgesetzbuches geregelt.[5] die als natürliche Folge der Übertragung des Unternehmens vorsieht, dass die Nachfolge des Käufers in allen Vertragsverhältnissen die für den Betrieb des Unternehmens abgeschlossen wurden, das nicht persönlicher Natur sind;[6] Es handelt sich also um einen echten und ordnungsgemäßen automatischen Übergang des Schuldverhältnisses, der nicht von der Zustimmung des Übertragenden abhängt, wie es bei der Abtretung des Vertrags vorgesehen ist. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber die Erhaltung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit der übertragenen Unternehmenseinheit sicherstellen und somit die Interessen des Erwerbers schützen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Parteien (Verkäufer und Käufer) weiterhin die Möglichkeit haben ausnehmen Diese Bestimmung kann den Erwerber davon abhalten, in bestimmte Vertragsverhältnisse des Veräußerers einzutreten, sofern das/die Vertragsverhältnis(e), das/die er von der Übertragung ausschließen will/können, nicht "persönlichen Charakter". (vgl. Zivilkassation Nr. 3312 von 2001).

Die Doktrin[7] tendiert zu der Auffassung, dass das Vertretungsverhältnis bei Verträgen nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte Intuitu Personaein Anbetracht der absoluten Heterogenität der Kategorie der Handelsvertreter, die sowohl die Form von Kapitalgesellschaften als auch die von natürlichen Personen annehmen können; entgegen der Mehrheitsrechtsprechung[8] schließt aus, dass diese Vertragsfigur zu den persönlichen Beziehungen gezählt werden kann, da sie behauptet, dass:

 "Der Agenturvertrag nicht persönlicher Natur istsondern stellt einen typischen Vertrag über den Betrieb des Unternehmens und die Organisation der Unternehmensstruktur dar, so dass er im Falle einer Übertragung des Unternehmens automatisch auf den Erwerber übergeht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben."[9]

Die Tatsache, dass der Agenturvertrag den Charakter ".Mitarbeiter"bedeutet, dass es nicht möglich ist, auf ein und dieselbe die Disziplin des Artikels 2112 des Zivilgesetzbuches.,[10] die den Schutz der Arbeitsverhältnisse im Falle eines Unternehmensübergangs verbessert.

Erstens, ehemals Gemäß Artikel 2112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird das Arbeitsverhältnis automatisch in den Händen des Erwerbers fortgesetzt, und (anders als bei der Regelung gemäß Artikel 2558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist diese Bestimmung von den Parteien vorgeschrieben.

Zweitens räumt Artikel 2112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Arbeitnehmer das Recht ein, innerhalb von drei Monaten nach der Übernahme des Betriebs zu kündigen, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich geändert haben; andernfalls sieht Artikel 2558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Möglichkeit vor, dass die Beziehung innerhalb von drei Monaten nach der Unterrichtung über die Übertragung zu beendennur, wenn es eine gerechte Sache:

 "der Handelnde genießt nicht die absolute Freiheit des absolute Freiheit, sondern nur unter der Bedingung, dass es einen gerechten Grund gibt".[11]

Um zu verstehen, inwieweit der Handelsvertreter berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn der Unternehmer das Unternehmen verkauft, hilft uns ein Urteil aus dem Jahr 2007, in dem der folgende Grundsatz formuliert wurde:

"hat der Vermittler das Recht den Vertrag zu kündigen aus gerechte Sache für den Fall, dass aus Gründen die Ersetzung des Zessionars durch den Zedenten als Vertragspartei aus Gründen, die außerhalb des Vertrages liegen und nicht unmittelbar mit diesem zusammenhängen des Zessionars anstelle des Zedenten als Gegenpartei des Vertragsverhältnisses eine Situation entsteht eine Situation entsteht, in Anbetracht derer sich geweigert hätte, einen Vertrag abzuschließen, wenn hätte er rechtzeitig gewusst."

Als praktisches Beispiel kann als Grund für die Beendigung des Vertretungsverhältnisses angeführt werdenunzureichende Sicherheit der Finanzkraft des Käufersdie dem Dritten keine ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus der Fortführung des befristeten Vertrags ergebenden Verpflichtungen garantiert.[12]


3. Schulden aus der Zeit vor der Übertragung des Unternehmens

Im Falle einer Übertragung des Unternehmens des Auftraggebers tritt der Erwerber in das bestehende Verhältnis zum Handelsvertreter ein, keine automatische kumulative Übernahme von Schulden aus der Zeit vor dem Verkauf bedeutet (z. B. unbezahlte Provisionen). Das Schicksal der Schulden im Zusammenhang mit dem übertragenen Unternehmen ist in Art. 2560 des Zivilgesetzbuchs geregelt, wonach der Übertragende nicht entlastet wird, wenn die Schulden vor der Übertragung entstanden sind (Abs. 1) und sich aus den Unterlagen ergeben. Buchführungspflicht (Abs. 2).

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus einem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2017, das zu diesem Thema befragt wurde:

"Die einzige (angebliche) Übermittlung von Buchhaltungsunterlagen im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag (die gemäß Art. 2558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf die Nachfolgegesellschaft übertragen wurden) ist sicherlich nicht gleichbedeutend mit bedeutet auch, dass die ausdrücklich in Art. 2560 Abs. 2 ausdrücklich geforderte Bedingung, d.h. die Eintragung der Schulden in die obligatorischen Geschäftsbücher Pflichtbücher, so dass die akzessorische Gesamtschuld des Erwerbers des Unternehmens des Erwerbers des übertragenen Unternehmens.

Wer also die entsprechenden Ansprüche gegen den Erwerber des Unternehmens geltend machen will, muss die Beweislast zu den Tatbestandsmerkmalen des eigenen Rechts auch Inschrift genannt.[13]

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[1] Für einen Überblick über das Organ siehe TORRENTE UND SCHLESINGER, Handbuch des Privatrechts Privatrecht, GIUFFRÈ EDITORE.

[2] Zu siehe das Urteil des Gerichts von Reggio Calabria vom 15.1.2003, in dem es heißt: "Für die Zwecke der der Abtretung des Agenturvertrags ist die die Zustimmung des beauftragten Unternehmers."

[3] Cass. Civ. 2001 no. 10498; Cass. Civ. 1993 Nr. 12163.

[4] Vgl. VENEZIA, Il contratto di agenzia, S. 462 ff., 2015, Giuffrè Editore.

[5] Art. 2558 des Zivilgesetzbuches besagt: "sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Erwerber des Betriebs die für den Betrieb geschlossenen Verträge, die nicht persönlicher Natur sind, zu übernehmen. persönlicher Natur sind.

[6] Vgl. Punkt Cass. civ. Sek. II, 19/06/1996, n. 5636

[7] Vgl. VENEZIA, Der Agenturvertrag, S. 462 ff., 2015, Giuffrè Editore; TRADATI, Il contratto di agenzia nel trasferimento d'azienda, in Agenti & Rappresentanti 2003, Nr. 4, S. 14 ff.

[8] Cass. Civ. 2017 no. 15956, Gericht von Perugia 17.5.2011 Cass. Civ. 2004 no. 21678, Gericht Reggio Emilia 8.2.2002. Contra für die Persönlichkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Zustimmung zu seiner Abtretung Trib. Reggio Calabria 15.1.2003.

[9] Trib. di Reggio Emilia 8.2.2002.

[10] Cass. Civ. 2004 no. 21678, Cass. Civ. 2000 Nr. 6351.

[11] Gericht von Perugia 17.5.2011.

[12] Cass. Civ. 2007 no. 21445, mit Anmerkung von SANGIOVANNI, Obbligazioni e contratti, no. 5, 2008.

[13] Cass. Civ. 2017 No. 15956.