[:de]Veröffentlicht am 25.10.2012 eine sehr wichtige Urteil des Gerichtshofs Damit wurde ein Problem gelöst, das seit mehreren Jahren offen war. Das Europäische Gericht wurde nämlich aufgefordert, dieür die Möglichkeit zu entscheiden eines EU-Bürgers, um in der Lage zu sein sich an die Gerichte des Staates zu wenden, in dem sie ihren Interessenschwerpunkt hatum eine Entschädigung zu beantragen für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten entstehen an die Person durch Inhalte, die von einem Dritten ins Netz gestellt wurden, über eine Website.

Der Gerichtshof hatte über zwei sehr ähnliche Fragen zu entscheiden:

- die erster Fall hatte ein deutscher Staatsbürger, der zuvor wegen Mordes verurteilt worden war und später zur Bewährung ausgesetzt wurde, vor einem deutschen Gericht Schadensersatz für von einem österreichischen Unternehmen ins Netz gestellte Inhalte beantragt, die seine Persönlichkeitsrechte verletzten;

- im lautIn ähnlicher Weise beantragte ein französischer Staatsbürger die Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrags gegen eine englische Online-Zeitung, die unwahre Informationen über ihn veröffentlicht hatte.

Der Gerichtshof, der über diese Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden hatte, stellte fest, dass es die Handlungsalternativen:

1. vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem die Person, die den schädigenden Inhalt veröffentlicht festgelegt ist;

2. an dem Ort, an dem die Geschädigter findet sein Zentrum des Interesses;

3. vor den Gerichten eines jeden Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet einvernetzte Informationen zugänglich ist oder zugänglich war.

Das Urteil wurde auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) 44/2001die unter anderem die Gerichtsbarkeit im europäischen Kontext regelt.

Diese Regel besagt nämlich, dasseine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, in einem anderen Mitgliedstaat wegen einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, vor dem Gericht des Ortes verklagt werden kann, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht."

Ein sehr interessantes und gewiss nicht unbedeutendes Urteil, das Sicherheit in einer anderen Situation der Verletzung von Persönlichkeitsrechten in diesem Bereich gibt meta-territorial, d.h. durch die Nutzung der Web-Plattform.

 

 

 

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