Il fantasma dell'opera

Die digitale Arbeit. Ein Horror für unser Rechtssystem?

(it)Wir sprechen immer häufiger vondigitale Arbeit"deren Bedeutung von den Nutzern zunehmend verstanden zu werden scheint, ohne dass es in der Tat eine reale und wirksame Rückmeldung des Gesetzgebers.

Unter einem digitalen Werk versteht man nämlich bekanntlich ein geistiges Werk, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es ein sogenanntes "Korpus Mysthicum" (wie Originalität, Kreativität, die
Merkmale der Innovativität; daher immaterielle Assoziationen) und keine "Corpus mechanicum"(denken Sie zum Beispiel an die Partitur oder das traditionelle Blatt Papier, auf dem ein Werk geschrieben wird).

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass die digitale Arbeit gerade wegen ihrer völlig immateriellen Konnotation, darf nicht verwechselt werden mit der CD/DVD, die Multimedia-Dateien enthält. Vielmehr wird das Werk genau durch die enthaltenen Dateien identifiziert, d.h. durch eine Reihe von elektrischen Impulsen, die in einem Binärcode ausgedrückt werden.

In diesem Punkt ist es wichtig, die digitalen Werke im engeren Sinne von denjenigen zu unterscheiden, die digitalisierte Werke"(d. h. die einfache DVD oder CD, auf der digitale Dateien aufgedruckt und gespeichert sind). In diesen Fällen hat das physische Format in der Tat einen starken Einfluss auf den Vertrieb, und musikalische, redaktionelle und audiovisuelle Werke, die bereits vollständig geschützt sind, werden aus Vertriebsgründen in digitaler Form transportiert.

Klassisch BeispielEin digitales Werk ist also ein digitales Foto und/oder Video, das nicht unbedingt mit einer Reproduktion auf Papier verbunden ist.

Es versteht sich von selbst, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Urheberrecht und digitalen Werken offensichtlich enorm sind. Angesichts der Leichtigkeit, mit der eine Person ein digitales Werk eines Dritten durch die Nutzung des Internets "in Besitz nehmen" und nutzen kann.

Unser Rechtssystem hat jedoch den Begriff "digitales Werk" im Urheberrecht noch nicht definiert, und noch keine Gelegenheit hatte, diese Disziplin zu regelnobwohl sie schon seit Jahren benötigt werden.

 

 

 

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