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Innovative Start-ups. Anmeldung bis zum 17. Februar 2013.

[:de]Es ist nun offiziell, dass von 19.10.2012 mit der Veröffentlichung des Entwicklungsdekrets bis im Amtsblattdie Existenz von Anreize für innovative Neugründungenwie sie im so genannten Wachstumsdekret enthalten sind.

Die Voraussetzungen für die Registrierung sind kurz in der Handelsregisterauszug:

  • Unternehmen des italienischen Rechts, deren Aktien oder Anteile am Aktienkapital nicht aufgeführt sind und in denen die Aktienmehrheit oder Aktien werden gehalten von natürliche Personen;
  • nicht einsatzfähig sind, da mehr als 48 Monate;
  • Ausübung von Geschäftstätigkeiten in Italien;
  • Die Jahresproduktion übersteigt nicht die 5 Millionen EUR;
  • nicht kommen verteilt die Gewinne;
  • betrifft dietechnologische Innovation innovative Produkte und Dienstleistungen mit hohem technologischen Wert;
  • nicht durch eine Unternehmensfusion/-spaltung oder durch die Übertragung eines Geschäftszweigs entstanden ist;
  • mindestens 20% des höheren Wertes zwischen Kosten und Gesamtwert der Produktion in die Entwicklung investiert, oder promovierte oder promovierte Forscher als Angestellte oder Mitarbeiter beschäftigt, oder Patente für die Industrie und die Biotechnologie hält oder anmeldet;

In Bezug auf die Einrichtungen ist die Gesetz Nr. 221 vom 17. Dezember 2012 eingerichtet für, in der Absicht zu Erleichterung der Registrierungeine Reihe von Ausnahmeregelungen für die Gründung und Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister, Steuervorteile, wie auch Ausnahmen unter Gesellschaftsrecht und spezifische Disziplin in den Arbeitsbeziehungen im Unternehmen.

Sie erinnern sich:

  • dass das Start-up von der Entrichtung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren für die Eintragung ins Handelsregister sowie die Zahlung des Jahresbeitrags an die Handelskammern;
  • hat das Recht, Personal einzustellen mit befristete Verträge von Mindestdauer von 6 Monaten und Höchstdauer von 36 MonatenWährend dieser Zeit können die Verträge auch von kurzer Dauer sein und mehrmals verlängert werden. Am Ende der 36 Monatekann der Vertrag nicht mehr verlängert werden, wenn nicht der letzte von 12 Monaten wodurch sich der Betrag des Vertrags auf 48 Monate. Nach diesem Zeitraum kann der Arbeitnehmer nur mit einem unbefristeten Vertrag in dem Start-up-Unternehmen weiterarbeiten;
  • Start-up-Mitarbeiter kann vergütet werden mit Hilfe von Aktienoptionenund externen Dienstleistern über das sich für Gerechtigkeit einsetzen
  • können von einem vorrangigen Zugang profitieren zu Erleichterungen für die Anwerbung von hochqualifiziertem Personal;
  • waren dann Steueranreize aktiviert für Investitionen in Start-ups ausgehend von Unternehmen und Einzelpersonen für die Jahre 2013, 2014 und 2015;
  • durch dieEis-Agentur hat angeordnet Unterstützung auf dem Gebiet Regulierungs-, Unternehmens-, Steuer-, Immobilien-, Vertrags- und Kreditfragen, kostenlose Bewirtung auf wichtigen internationalen Messen und Veranstaltungen sowie Aktivitäten, die darauf abzielen, das Zusammentreffen von innovativen Start-ups mit potenziellen Investoren für Frühphasen- und Expansionskapital zu erleichtern.

 

 

 
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