{"id":2547,"date":"2016-12-15T09:24:13","date_gmt":"2016-12-15T08:24:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.francescogozzo.com\/?p=2547"},"modified":"2025-05-09T15:07:17","modified_gmt":"2025-05-09T15:07:17","slug":"modifiche-unilaterali-contratto-di-agenzia","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/modifiche-unilaterali-contratto-di-agenzia\/","title":{"rendered":"Einseitige \u00c4nderungen des Agenturvertrags durch den Auftraggeber."},"content":{"rendered":"<h3 data-start=\"157\" data-end=\"429\">Im Handelsvertretervertrag sind einseitige \u00c4nderungen zul\u00e4ssig, allerdings nicht immer in so genau bestimmbaren Grenzen. Der Beitrag untersucht die G\u00fcltigkeit von Klauseln, die dem Auftraggeber eine solche Befugnis einr\u00e4umen, und die Koordinierung mit Art. 1325 des Zivilgesetzbuches und den geltenden AEC.<\/h3>\r\n<p>Bei der Behandlung des Themas der einseitigen Vertrags\u00e4nderungen ist es notwendig, an die Existenz eines grundlegenden Rechtsprinzips zu erinnern, n\u00e4mlich die \"Zustimmung der Parteien\" (gem\u00e4\u00df Art. 1325 und 1372 des Zivilgesetzbuches). Diesem Grundsatz zufolge ist die Zustimmung der Parteien f\u00fcr die wirksame \u00c4nderung bereits bestehender vertraglicher Vereinbarungen erforderlich (siehe hierzu auch <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-potere-preponente-modificare-portafoglio-clienti\/\">Die Befugnis des Auftraggebers, das Kundenportfolio seines Vertreters zu \u00e4ndern<\/a>). Genau auf dieser Rechtsgrundlage hat der Oberste Gerichtshof eine Klausel in einem Handelsvertretervertrag f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt, die es dem Auftraggeber erlaubte, die Provisionss\u00e4tze nach Belieben zu \u00e4ndern. (<a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Cass.-Civ.-1997-n.-1003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Cass. Civ. 1997 Nr. 11003<\/a>).<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>In Anbetracht dessen und auf der Grundlage der oben zitierten Rechtsprechung kann vern\u00fcnftigerweise davon ausgegangen werden, dass eine Klausel, die die Befugnis zur einseitigen \u00c4nderung von Vertragsklauseln einr\u00e4umt, tendenziell als nichtig anzusehen ist oder zumindest im Einklang mit den Grunds\u00e4tzen des EuGV\u00dc ausgelegt werden muss, sofern dieses auf das Verh\u00e4ltnis anwendbar ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Es ist jedoch zu bedenken, dass die Rechtsprechung, auch wenn sie sich nicht direkt mit dieser Frage befasst, dazu neigt, die Nichtigkeit der vom AEC abweichenden Vertragsklausel und ihre Ersetzung durch die Bestimmung des AEC als gegeben vorauszusetzen, (<a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Cass.-civ.-Sez.-lavoro-14-06-2000-n.-8133.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Cass. Civ. 2000 Nr. 8133<\/a>; <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Cass.-civ.-Sez.-lavoro-07-06-2004-n.-10774-.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Cass. Civ. 2004 Nr. 10774<\/a>) und verweist insbesondere auf Artikel 2077 des Zivilgesetzbuchs.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Artikel 2 der<a href=\"https:\/\/www.confcommerciomilano.it\/export\/sites\/unione\/doc\/contratti_lavoro\/contrattazione_collettiva\/agenti_rappresentanti\/AEC-definitivo.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> AEC-Handelssektor 2009<\/a>regelt die Befugnisse des Auftraggebers, einseitig, d. h. ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Vertreters, die vom Vertreter beworbenen Provisionen und Produkte zu \u00e4ndern. Diese Regel sieht vor, dass solche \u00c4nderungen vorgenommen werden k\u00f6nnen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>\"<em>von <strong>geringf\u00fcgig<\/strong>sind K\u00fcrzungen von bis zu 51T3T der Provisionen des Agenten oder Vertreters in dem der \u00c4nderung vorausgehenden Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) oder in den zw\u00f6lf der \u00c4nderung vorausgehenden Monaten, wenn das vorausgehende Jahr nicht vollst\u00e4ndig bearbeitet wurde;<\/em><br \/><em>von <strong>mittlere Gr\u00f6\u00dfe,<\/strong> d.h. K\u00fcrzungen, die sich auf mehr als 5% und bis zu 15% der Provisionen des Agenten oder Vertreters im Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) vor der \u00c4nderung oder in den zw\u00f6lf Monaten vor der \u00c4nderung auswirken, wenn das vorangegangene Jahr nicht vollst\u00e4ndig bearbeitet wurde;<\/em><br \/><em>von <strong>Haupt<\/strong>darunter versteht man K\u00fcrzungen von mehr als 15% der Provisionen des Agenten oder Vertreters in dem der \u00c4nderung vorausgehenden Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) oder in den der \u00c4nderung vorausgehenden zw\u00f6lf Monaten, wenn das vorhergehende Jahr nicht vollst\u00e4ndig bearbeitet wurde<\/em>.\"<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Vorschrift besagt au\u00dferdem, dass:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>\"<em>Die Variationen von <strong>geringf\u00fcgig<\/strong> kann durch eine schriftliche Mitteilung an den Bevollm\u00e4chtigten oder Vertreter umgesetzt werden, die <strong>fristlos<\/strong>. Diese \u00c4nderungen werden mit Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Auftraggebers beim Bevollm\u00e4chtigten oder Vertreter wirksam.<\/em><\/p>\r\n<p><em style=\"font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, Oxygen-Sans, Ubuntu, Cantarell, 'Helvetica Neue', sans-serif;\">Mittlere und gr\u00f6\u00dfere \u00c4nderungen k\u00f6nnen nach schriftlicher Mitteilung an den Bevollm\u00e4chtigten oder Vertreter vorgenommen werden, und zwar bei \u00c4nderungen von <strong>mittlerer Gr\u00f6\u00dfe, mindestens zwei Monate im Voraus,<\/strong> es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle von \u00c4nderungen der <strong>Haupt <\/strong>schriftliche Mitteilung <strong>darf nicht geringer sein als der f\u00fcr die Beendigung des Verh\u00e4ltnisses vorgesehene Betrag<\/strong>es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine andere Frist. Teilt der Agent oder Vertreter innerhalb der Frist von drei\u00dfig Tagen nach Erhalt der Mitteilung mit, dass er den Datentr\u00e4ger oder wesentliche \u00c4nderungen nicht akzeptiert, so gilt die Mitteilung des Auftraggebers als K\u00fcndigung des Agentur- oder Vertretungsverh\u00e4ltnisses auf Veranlassung des Auftraggebers<\/em><span style=\"font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, Oxygen-Sans, Ubuntu, Cantarell, 'Helvetica Neue', sans-serif;\">.\"<\/span><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>&#8220;<em>L'<strong>eine Reihe geringf\u00fcgiger \u00c4nderungen<\/strong> hergestellt in einer<strong> Zeitraum von 18 Monaten<\/strong> vor der letzten \u00c4nderung, werden als<strong> einzige Variante<\/strong>f\u00fcr die Anwendung dieses Artikels 2, und zwar sowohl f\u00fcr das Erfordernis einer K\u00fcndigung als auch f\u00fcr die Betrachtung des Verh\u00e4ltnisses als auf Veranlassung des Auftraggebers beendet. Bei Agenten und Vertretern, die als Alleinvertreter handeln, gelten alle geringf\u00fcgigen \u00c4nderungen, die innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten vor der letzten \u00c4nderung vorgenommen wurden, als eine einzige \u00c4nderung<\/em>.\"<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aus der Lekt\u00fcre dieses Artikels ergibt sich also, dass:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Einerseits ist der Auftraggeber <strong>ein potestatives Recht verliehen hat<\/strong> \u00c4nderungen vorzunehmen, die zu einer Verringerung der beworbenen Produkte und der Provisionen f\u00fcr ihre Vertreter f\u00fchren;<\/li>\r\n<li>auf der anderen Seite der Agent, f\u00fcr den<strong> mittlere bis gro\u00dfe Abweichungen<\/strong>, <strong>hat das Recht, seine Ablehnung innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen<\/strong> ab dem Eingang der K\u00fcndigung, so dass sie zu einer K\u00fcndigung auf Initiative des Auftraggebers wird.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die oben genannte Vorschrift regelt nur \u00c4nderungen des Vertrags durch den Auftraggeber, die darauf abzielen, die H\u00f6he der Provision und den Bereich (Produkte, Kundenkreis, Gebiet) zu verringern.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Da Art. 1752 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs vorsieht, dass der Handelsvertretervertrag schriftlich zu beurkunden ist, sind auch \u00c4nderungen nur dann g\u00fcltig, wenn sie diesem Erfordernis gen\u00fcgen. Wichtig ist, dass das Gesetz nicht verlangt, dass die <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/prova-per-testimoni-contratto-di-agenzia\/\">Schriftform \"<em>ad substantiam<\/em>\"aber\"<em>ad probationem<\/em>\"<\/a>Dies bedeutet, dass die \u00c4nderung nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart werden muss, um zwischen den Parteien wirksam zu sein, sondern dass es ausreicht, dass die Vereinbarung \u00fcber eine solche \u00c4nderung auch nur aus dem stillschweigenden Verhalten der Parteien abgeleitet werden kann und dass dieses Verhalten schriftlich festgehalten wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nel contratto di agenzia, le modifiche unilaterali sono ammesse e non sempre entro limiti cos\u00ec precisi e determinabili. 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