{"id":2242,"date":"2016-01-18T16:42:32","date_gmt":"2016-01-18T15:42:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.francescogozzo.com\/?p=2242"},"modified":"2016-01-18T16:42:32","modified_gmt":"2016-01-18T15:42:32","slug":"contratto-di-agenzia-esclusiva-provvigioni","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-di-agenzia-esclusiva-provvigioni\/","title":{"rendered":"Gebietsexklusivit\u00e4t im Agenturvertrag."},"content":{"rendered":"<h4 class=\"wp-block-heading\"><em>Das ausschlie\u00dfliche Recht ist zwar ein \"nat\u00fcrlicher\" Bestandteil des Handelsvertretervertrags, aber kein \"wesentlicher\" Bestandteil, <strong>die Vertragsparteien k\u00f6nnen von diesem Recht abweichen oder dessen genauen Umfang vertraglich begrenzen<\/strong>.<\/em><\/h4>\n\n\n\n<p>Nach italienischem Recht stellt die Ausschlie\u00dflichkeit des Vertreters eine <strong>nat\u00fcrlicher Bestandteil des Vertrags:<\/strong>\u00a0Artikel 1743 des Zivilgesetzbuches sieht n\u00e4mlich vor, dass \"<em>der Auftraggeber darf nicht mehrere Vertreter gleichzeitig in ein und demselben Gebiet und f\u00fcr ein und denselben T\u00e4tigkeitsbereich einsetzen<\/em>\". Dies bedeutet, dass, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, davon ausgegangen wird, dass sie im Vertragsverh\u00e4ltnis existiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl die Frage der \"Ausschlie\u00dflichkeit\" des Vertreters von grundlegender Bedeutung ist, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/IT\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:31986L0653&amp;from=IT\" target=\"_blank\" aria-label=\" (\u00f6ffnet in einer neuen Registerkarte)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">Nr. 86\/653\/EGC<\/a> hat sich darauf beschr\u00e4nkt, dieses Institut teilweise zu regeln, d.h. nur in Bezug auf die Provision des Vertreters (vgl. Art. 7 RL 86\/653\/EWG).<\/p>\n\n\n\n<p>Daraus folgt, dass im Gegensatz zum italienischen Recht in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern der gegenteilige Grundsatz gilt, d. h. dass der Vertreter in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien nicht in den Genuss der Gebietsexklusivit\u00e4t kommt (vgl. <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-zona-diritto-tedesco\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gebietsvertreter, im deutschen Recht<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend also im europ\u00e4ischen Kontext (im Prinzip) davon ausgegangen wird, dass die Gebietsexklusivit\u00e4t ausdr\u00fccklich vereinbart werden muss, ist in Italien die exklusive<strong> wird als ein nat\u00fcrlicher Bestandteil des Vertrags angesehen<\/strong> und ist daher in jeder Beziehung vorhanden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart (siehe auch <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/agente-e-o-area-manager-avvocato-agente-commercio-verona\/\">Agent und\/oder Gebietsleiter? Ein kurzer \u00dcberblick.<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Funktion verfolgt die Gebietsexklusivit\u00e4t offensichtlich das Ziel <strong>um den Agenten und seine Verdienstm\u00f6glichkeiten zu sch\u00fctzen<\/strong>. K\u00f6nnte der Auftraggeber n\u00e4mlich mehrere Handelsvertreter in demselben Gebiet einsetzen, so w\u00fcrden sich die Gewinnaussichten der Handelsvertreter erheblich verringern: Die Handelsvertreter st\u00fcnden miteinander im Wettbewerb, und die Provisionen f\u00fcr die von einem von ihnen abgeschlossenen Gesch\u00e4fte k\u00f6nnten nicht an die anderen gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings ist zu bedenken, dass Art. 1743 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs den Handelsvertreter zwar vor direkten Handlungen des Auftraggebers in seinem Bereich sch\u00fctzen soll, die<strong>Art. 1748(2) des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass der Handelsvertreter auch bei Gesch\u00e4ften mit Kunden Anspruch auf Provisionen hat\".<em>Zugeh\u00f6rigkeit zu dem Bereich, der Kategorie oder der Gruppe von Kunden, die dem Agenten vorbehalten sind<\/em><\/strong>\". Nach dieser Regel wird offenbar davon ausgegangen, dass es dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde, freisteht, alle Arten von Verk\u00e4ufen zu t\u00e4tigen, auch in den Gebieten, die dem Handelsvertreter auf Ausschlie\u00dflichkeitsbasis zugewiesen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem Versuch, diesen offensichtlichen Widerspruch zu \u00fcberwinden, hat sich die italienische Rechtsprechung mehrfach dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass das in Art. 1748.2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Recht des Auftraggebers, Direktverk\u00e4ufe auch im Gebiet des Vertreters zu t\u00e4tigen, teilweise eingeschr\u00e4nkt werden muss, da dieses Recht ausge\u00fcbt werden kann <strong>nur gelegentlich, und es muss ausgeschlossen werden, dass der Auftraggeber eine systematische und organisierte<\/strong> <strong>Vertriebsaktivit\u00e4ten<\/strong> im ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vertreters. So hei\u00dft es zum Beispiel in einem k\u00fcrzlich ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofs:<\/p>\n\n\n\n<p>\"<em>im Vertretungsverh\u00e4ltnis darf der Antragsteller nicht st\u00e4ndig im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vertreters t\u00e4tig werden, sondern hat gem\u00e4\u00df Artikel 1748 Absatz 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs nur die Befugnis, unmittelbar einzelne Gesch\u00e4fte, auch wenn sie von erheblichem Umfang sind, abzuschlie\u00dfen, deren Ausf\u00fchrung den Anspruch des Vertreters auf die sogenannten indirekten Provisionen begr\u00fcndet, hat nur die Befugnis, unmittelbar einzelne Gesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen, auch wenn sie von erheblichem Umfang sind, deren Ausf\u00fchrung den Anspruch des Vertreters auf die so genannten indirekten Provisionen begr\u00fcndet; daraus folgt, dass der Anspruch auf Zahlung der Provisionen, wenn der Vorschlagende nur punktuell t\u00e4tig wird, seinerseits episodisch und nicht periodisch ist und als solcher der gew\u00f6hnlichen Verj\u00e4hrungsfrist des Art. 2946 des Zivilgesetzbuchs und nicht der \"kurzen\" Verj\u00e4hrungsfrist des Art. 2948(4) des Zivilgesetzbuchs unterliegt.<\/em> (<a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/direttiva_86_653_cee_18_dicembre_1986.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Cass. Civ. 2008, Nr. 15069<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Es muss auch gesagt werden, dass es <strong>ein solches systematisches Verhalten ist in der Praxis nicht zu erwarten<\/strong>da der Auftraggeber kein Interesse daran hat, direkt zu verkaufen, wenn er dann ohnehin eine Provision an den Vertreter zahlen muss. Der Hersteller w\u00fcrde also anstelle des Handelsvertreters die gleiche Arbeit verrichten, die Kosten des Handelsvertreters tragen, ohne einen Gewinn zu erzielen, und in jedem Fall eine Provision an einen unt\u00e4tigen Handelsvertreter zahlen m\u00fcssen. Wahrscheinlicher ist hingegen, dass der Auftraggeber, der es aufgrund einer Neubewertung der Marktbedingungen f\u00fcr besser h\u00e4lt, direkt an den Endkunden zu verkaufen, ohne den Handelsvertreter weiter zu beauftragen, den Handelsvertretervertrag einfach k\u00fcndigen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist jedoch klar, dass dieser Ansatz, wonach der Unternehmer seine T\u00e4tigkeit im Gebiet des Vertreters auf Gelegenheitsgesch\u00e4fte beschr\u00e4nken muss, wenn keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde,<strong> kann zu verschiedenen praktischen Problemen f\u00fchren<\/strong>in Bezug auf die genaue Auslegung der<strong> eine keineswegs eindeutige Unterscheidung zwischen gelegentlichen und daher rechtm\u00e4\u00dfigen Verst\u00f6\u00dfen und st\u00e4ndigen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Ausschlie\u00dflichkeit<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>In dieser Hinsicht ist ein<strong> Orientierung an der verbindlichen Lehre (Bortolotti)<\/strong>Demnach ist es vorzuziehen, die Ausschlie\u00dflichkeit des Art. 1743 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches dahingehend auszulegen, dass es dem Auftraggeber freisteht, so viele Direktverk\u00e4ufe im Ausschlie\u00dflichkeitsgebiet des Handelsvertreters zu t\u00e4tigen, wie er m\u00f6chte, sofern er die indirekte Provision zahlt, und dass daher eine Verletzung der Ausschlie\u00dflichkeit nur dann vorliegt, wenn der Auftraggeber andere Handelsvertreter in dem Gebiet beauftragt oder versucht, die Ausschlie\u00dflichkeit durch fiktive Einschaltung Dritter zu umgehen, um die indirekte Provision nicht zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern das ausschlie\u00dfliche Recht ein \"nat\u00fcrlicher\" Bestandteil des Handelsvertretervertrags ist, handelt es sich jedenfalls nicht um einen \"wesentlichen\" Bestandteil, <strong>die Vertragsparteien k\u00f6nnen von diesem Recht abweichen oder dessen genauen Umfang vertraglich begrenzen<\/strong>.<br>Um Unsicherheiten zu vermeiden und m\u00f6gliche Streitigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren, ist es daher ratsam, vertraglich zu kl\u00e4ren, wie und in welchem Umfang der Auftraggeber Direktverk\u00e4ufe im Gebiet t\u00e4tigen darf und welche Konsequenzen bei einzelnen oder wiederholten Vertragsverletzungen zu ziehen sind.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Il diritto di esclusiva costituisca s\u00ec un elemento \u201cnaturale\u201d del contratto di agenzia, ma non rappresenti un elemento \u201cessenziale\u201d, i [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2246,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,31],"tags":[30,165,166,167],"class_list":["post-2242","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-diritto-commerciale","category-contratto-di-agenzia-2","tag-contratto-di-agenzia","tag-esclusiva","tag-esclusiva-di-zona","tag-provvigioni-indirette"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2242","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2242"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2242\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2246"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2242"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2242"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2242"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}