{"id":1319,"date":"2013-05-13T17:27:00","date_gmt":"2013-05-13T15:27:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.francescogozzo.com\/?p=1319"},"modified":"2013-05-13T17:27:00","modified_gmt":"2013-05-13T15:27:00","slug":"contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/","title":{"rendered":"Der Agenturvertrag in Deutschland."},"content":{"rendered":"<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_80 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Index<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Inhaltsverzeichnis umschalten\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Umschalten auf<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewbox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewbox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseprofile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-5'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/#1_Contratto_di_agenzia_e_lavoratore_autonomo\" >1) Leiharbeitsvertrag und Selbst\u00e4ndiger.<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-5'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/#2_Il_diritto_alla_provvigione\" >2) Das Recht auf Provision.<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-5'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/#3_Lagente_di_zona\" >3. Der Gebietsvertreter.<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-5'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/#4_Vendite_dirette_senza_lintervento_del_produttore\" >4. Direktverkauf ohne Intervention des Erzeugers.<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-5'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-agenzia-germania-nozione-agente-autonomia-lavorativa\/#5_Dichiarazione_di_fallimento_e_diritto_alla_provvigione\" >5. Erkl\u00e4rung des Konkurses und des Anspruchs auf Provision.<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<p>Ziel dieses Artikels ist es, dem Leser einige Elemente zum besseren Verst\u00e4ndnis der Regelung des Handelsvertretervertrags in Deutschland an die Hand zu geben, deren Bedeutung sehr gro\u00df ist, wenn man bedenkt, dass die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/IT\/TXT\/?uri=CELEX%3A31986L0653\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Europ\u00e4ische Richtlinie<\/a> Die italienische Gesetzgebung hat sich an diesem Modell orientiert, und folglich wurde auch die italienische Gesetzgebung an dieses Modell angepasst, wobei die gesetzlichen Eingriffe von 1991 und 1999 die Zahl\u00a0<\/p>\n<hr \/>\n<h5><span class=\"ez-toc-section\" id=\"1_Contratto_di_agenzia_e_lavoratore_autonomo\"><\/span><em>1) Leiharbeitsvertrag und Selbst\u00e4ndiger.<\/em><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h5>\n<p>Im deutschen Recht ist die Rechtsfigur des Handelsvertreters in Buch 1, Titel 7 des <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Deutsches Handelsgesetzbuch (HGB)<\/a> und zwar durch die \u00a7\u00a7 84-92c. 84 HGB er\u00f6ffnet diesen Titel mit einer Definition, die den Handelsvertreter als denjenigen qualifiziert, der von einem Unternehmer mit der Aufgabe betraut wird, als selbst\u00e4ndiger Gewerbetreibender bei Gesch\u00e4ften zugunsten des Unternehmers einzutreten oder sie f\u00fcr ihn abzuschlie\u00dfen. Ein Handelsvertreter ist jemand, der seine T\u00e4tigkeit in weitgehender Selbst\u00e4ndigkeit aus\u00fcbt und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann.<\/p>\n<p>Diese gesetzgeberische Annahme wird von den Gerichten offensichtlich zur Abgrenzung des Handelsvertreters vom Arbeitnehmer herangezogen. Die Rechtsprechung betrachtet die Definition in \u00a7 84 Abs. I HGB als allgemeinen Parameter, um zwischen den beiden Rechtsfiguren unterscheiden zu k\u00f6nnen, obwohl die Umst\u00e4nde des Falles in ihrer Gesamtheit und Gesamtheit ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Angesichts des allgemeinen und nicht leicht auslegbaren Charakters des in \u00a7 84 HGB geforderten Begriffs der Selbst\u00e4ndigkeit des Handelsvertreters ist die Rechtsprechung immer wieder auf dieses Problem gesto\u00dfen. In einem bekannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2003 wurden mehrere vertragliche Vereinbarungen als <strong>\"<em>Arbeitnehmerverd\u00e4chtig<\/em>\", <\/strong>d.h. die den Verdacht auf ein Arbeitsverh\u00e4ltnis begr\u00fcnden. Einige von ihnen sind im Folgenden aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>das Ersuchen um \u00dcbermittlung einer viertelj\u00e4hrlichen Prognose \u00fcber die Entwicklung der Produktion, die die einzelnen Produktionsabteilungen umfasst, und einer Prognose \u00fcber die prozentuale Bewertung der Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcsse einzelner Kunden. Ein solches Verlangen geht \u00fcber die Interessenwahrungspflicht des \u00a7 86 Abs. 1 HGB hinaus, die den Handelsvertreter verpflichtet, sich unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Unternehmers um den Absatz von Produkten oder den Abschluss von Gesch\u00e4ften zu bem\u00fchen;<\/li>\n<li>Anordnungen zur Sperrung von Feiertagen. Dies schr\u00e4nkt die Autonomie des Bediensteten bei der Festlegung der Arbeitszeiten ein;<\/li>\n<li>die Bezeichnung des Vertrags ist f\u00fcr die Einordnung der Rechtsfigur unerheblich; das Fehlen einer Vereinbarung \u00fcber Beginn und Ende der Arbeitszeit und \u00fcber die Angabe der Arbeitsorganisation wird zugunsten der Autonomie des Handelsvertreters ausgelegt:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Gegenteil, sie schlie\u00dft die Autonomie nicht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>die Verpflichtung, an w\u00f6chentlichen 5-st\u00fcndigen Telefonkonferenzen teilzunehmen und in Ausnahmef\u00e4llen Inkassoauftr\u00e4ge innerhalb kurzer Zeit auszuf\u00fchren,<br \/>die Festlegung von Fristen f\u00fcr die Erledigung der Arbeiten sowie w\u00e4hrend der Eingew\u00f6hnungsphase des Unternehmens die Sperrung von Urlaubstagen f\u00fcr einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen;<\/li>\n<li>die Mitteilung von Produktionszielen, wenn ein betr\u00e4chtlicher Spielraum f\u00fcr die Selbstorganisation der Arbeitszeiten bleibt:<br \/>eine Informationspflicht, es sei denn, der Vertreter ist verpflichtet, in kurzen Abst\u00e4nden umfangreiche Informationen \u00fcber seine T\u00e4tigkeit zu geben;<\/li>\n<li>eine viertelj\u00e4hrliche Prognose \u00fcber die Entwicklung der Produktion geht zwar \u00fcber die \u00fcblichen Informationspflichten hinaus, kann aber f\u00fcr sich genommen nicht als substanzieller Hinweis auf eine Unterordnung angesehen werden;<br \/>das Wettbewerbsverbot des Agenten;<\/li>\n<li>Anweisungen zu den Arbeitszeiten, da sich auch die Mitarbeiter des Au\u00dfendienstes an die zeitlichen Anforderungen ihrer Kunden anpassen m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Auffassung des OLG Koblenz ergibt sich die Art der Beziehung ausdr\u00fccklich aus dem<strong> pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit <\/strong>zwischen den beiden Rechtsfiguren und dass eine wirtschaftliche Abh\u00e4ngigkeit weder notwendig noch ausreichend ist.<br \/>Die Tatsache, dass der Bevollm\u00e4chtigte mit dem Auftraggeber durch Hinweise und Weisungen verbunden ist, die dieser erteilen kann, hat im Allgemeinen keinen Einfluss auf die Frage, was die <em>Status<\/em> des Vertreters als selbst\u00e4ndiger Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist derjenige, der im Gegensatz zum Handelsvertreter seine Dienste innerhalb einer von einem Dritten festgelegten Organisation erbringt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Qualifizierung der Rechtsfigur sind die Umst\u00e4nde, unter denen die Dienstleistung erbracht wird, und die Art der Bezahlung oder rein formale Konnotationen wie die Abf\u00fchrung von Steuern an die Sozialversicherungs- und Gesundheitseinrichtungen oder die F\u00fchrung der Personalakten des Vertreters.<\/p>\n<hr \/>\n<h5><span class=\"ez-toc-section\" id=\"2_Il_diritto_alla_provvigione\"><\/span><em>2) Das Recht auf Provision.<\/em><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h5>\n<p>Der Vermittler hat nach der <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\">\u00a7 87 Abs. 1 HGB<\/a> Anspruch auf Provision. Der Handelsvertreter kann dieses Recht auf alle Gesch\u00e4fte aus\u00fcben, deren Abschluss durch eine ihm zuzurechnende T\u00e4tigkeit erm\u00f6glicht worden ist, oder auf Gesch\u00e4fte, die mit Dritten abgeschlossen werden, die der Handelsvertreter als Kunden f\u00fcr Gesch\u00e4fte der gleichen Art gewonnen hat (<a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\">\u00a7 87 Abs. HGB<\/a>). Um den Anspruch auf eine Provision geltend zu machen, reicht es daher aus, wenn<strong> jegliche Zusammenarbeit <\/strong>des Agenten, der den Abschluss des Gesch\u00e4fts erm\u00f6glicht hat.<\/p>\n<p>Die Parteien k\u00f6nnen jedoch eine Ausnahmeklausel vereinbaren. Wichtig ist, dass der zweite Absatz von \u00a7 87 HGB vorsieht, dass \"<em>der Anspruch auf die Leistung erlischt, wenn feststeht, dass der Dritte nicht leistet, die bereits erhaltenen Betr\u00e4ge sind zur\u00fcckzuzahlen<\/em>&#8221; ( <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\">87a Abs. 2 HGB<\/a>) (sog. <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/lo-star-del-credere-nel-contratto-di-agenzia\/\"><strong>Stern des Glaubens<\/strong>)<\/a>.<\/p>\n<p>Es ist wichtig, festzulegen, dass, wenn die <strong>der Auftraggeber das Gesch\u00e4ft nicht erf\u00fcllt<\/strong> ganz oder teilweise richtig oder in der vereinbarten Weise ausgef\u00fchrt, so hat der Handelsvertreter dennoch Anspruch auf Provision (87-a Abs. 3 HGB). Der Provisionsanspruch entf\u00e4llt jedoch, wenn die Nichterf\u00fcllung auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die au\u00dferhalb des Verantwortungsbereichs des Auftraggebers liegen.<\/p>\n<p>La <strong>Oberstes deutsches Gericht<\/strong> Der Bundesgerichtshof (BGH) hat k\u00fcrzlich zu \u00a7 87a Abs. 2 HGB entschieden, dass dies nicht gilt, wenn der Dritte die Leistung aufgrund eines Vers\u00e4umnisses des Gesch\u00e4ftsherrn oder aufgrund von Ursachen, die der Gesch\u00e4ftsherr zu vertreten hat, nicht erbracht hat. Das Gericht f\u00fchrt weiter aus, dass der Unternehmer f\u00fcr alle Umst\u00e4nde haftet, die zur Nichterf\u00fcllung gef\u00fchrt haben, und zwar nicht nur dann, wenn sie auf sein pers\u00f6nliches Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sondern auch dann, wenn sie auf ein unternehmerisches oder gesch\u00e4ftliches Risiko zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Obwohl es im Interesse des Auftraggebers liegt, vom Vermittler die h\u00f6chste Anzahl von Angeboten zu erhalten, bleibt das Recht des Auftraggebers, zu entscheiden, ob er das vorgeschlagene Gesch\u00e4ft annimmt, unber\u00fchrt. Diese Entscheidungsbefugnis in den H\u00e4nden des Auftraggebers ergibt sich indirekt aus dem <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\">86a Abs. 2 HGB<\/a>die letzteren verpflichtet, den Handelsvertreter von seiner Absicht zu unterrichten, deutlich weniger Auftr\u00e4ge vom Handelsvertreter anzunehmen. Diese Entscheidungsbefugnis ist jedoch nicht unbegrenzt: <strong>der Auftraggeber darf nicht willk\u00fcrlich ablehnen <\/strong>den Abschluss eines Vertrages. Es muss auch betont werden, dass die Rechtsprechung es als au\u00dferhalb der Befugnisse des Richters ansieht, sich in die Politik des Unternehmens einzumischen und die von diesem getroffenen Entscheidungen zu bewerten. Daher muss der Richter jede Entscheidung akzeptieren, die zumindest plausibel erscheint.<\/p>\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"3_Lagente_di_zona\"><\/span><em>3. Der Gebietsagent<\/em>.<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h5>\n\n\n\n<p>Die Figur des Agenten wird von der des Gebietsagenten flankiert (<strong>Bezirkshandelsvertreter<\/strong>). Diese Figur zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich ausschlie\u00dflich mit einem Bereich befasst, der ihr vom Auftraggeber anvertraut wurde, oder, in anderen F\u00e4llen, mit einer bestimmten Kundschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 87 Abs. 2 HGB<\/a> sieht vor, dass der Gebietsvertreter auch f\u00fcr Gesch\u00e4fte Anspruch auf Provision hat, die in dem ihm zugewiesenen Gebiet, wenn auch ohne seine Mitwirkung, zustande gekommen sind. Gerade aus diesem Grund liegt es auf der Hand, dass die Bestellung eines Gebietsvertreters m\u00f6glicherweise eher verdeckt erfolgen muss. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertreter als Gebietsvertreter angesehen werden kann, wenn er hinreichend deutlich als solcher qualifiziert wurde. Im Streitfall liegt die Beweislast bei demjenigen, der behauptet, dass der Vertreter so qualifiziert ist. Etwaige vertragliche Unklarheiten m\u00fcssen von der Vertragspartei gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Was die <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/obblighi-principali-dellagente-promozione-e-propaganda-delle-vendite\/\">Pflichten des Vermittlers<\/a>Dieser muss bei der Aus\u00fcbung seiner T\u00e4tigkeit sein Gebiet st\u00e4ndig und mit besonderer Sorgfalt betreuen, und nur wenn er nach diesen Kriterien handelt, hat er Anspruch auf den Auftrag.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem neueren Urteil des BGH hei\u00dft es, dass ein Gesch\u00e4ft au\u00dferhalb des Gebiets nicht von vornherein als verhindert angesehen werden kann. Nimmt der Auftraggeber das Gesch\u00e4ft an, kann dies vielmehr als stillschweigende Erweiterung des Gebiets oder des Kundenstamms angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel hat auch ein Gebietsvertreter, der mit Zustimmung des Auftraggebers T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb des Gebiets des Auftraggebers oder mit anderen als den vereinbarten Kunden aus\u00fcbt, Anspruch auf die Provision gem\u00e4\u00df <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/IL-contratto-di-agenzia-in-germania2.pdf\" target=\"_blank\">\u00a7 87 Abs. 1 HGB<\/a>. Es steht den Parteien jedoch frei, etwas anderes zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"4_Vendite_dirette_senza_lintervento_del_produttore\"><\/span><em>4. Direktverkauf ohne Intervention des Erzeugers.<\/em><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h5>\n\n\n\n<p>Der Direktverkauf an einen Kunden durch den Hersteller, obwohl der Hersteller eine <a href=\"http:\/\/wp.me\/p3HHtC-lR\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Exklusivit\u00e4tsrecht<\/a> an den Wiederverk\u00e4ufer, ist als Vertragsbruch zu betrachten. Aber auch in dem Fall, in dem keine Ausschlie\u00dflichkeit gew\u00e4hrt wurde, darf der Hersteller nicht nach eigenem Ermessen handeln, <a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/contratto-di-agenzia-esclusiva-e-provvigioni-indirette\/\">Direktverkauf an Kunden in dem Gebiet<\/a> die Verantwortung des H\u00e4ndlers.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Bundesgerichtshof muss der Hersteller die berechtigten Interessen des Einzelh\u00e4ndlers, der seine Gesch\u00e4fts- und Betriebsf\u00fchrung den Anforderungen des Herstellers unterwirft, angemessen ber\u00fccksichtigen und darf ihnen nicht ohne triftigen Grund widersprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem <strong>Urteil des Oberlandesgerichtes D\u00fcsseldorf vom 21.06.2013<\/strong> (G.R. Nr. 16 U 172\/12), verneinten die Richter stattdessen das Vorliegen einer Verletzung des<a href=\"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/la-buona-fede-nellesecuzione-del-contratto\/\">Treuepflicht<\/a> weil der Hersteller die berechtigten Interessen des Einzelh\u00e4ndlers nicht willk\u00fcrlich missachtet hatte. Im vorliegenden Fall hatten die Kunden n\u00e4mlich erneut bekr\u00e4ftigt, dass sie einen Direktverkauf durch den Hersteller w\u00fcnschten, sonst h\u00e4tten sie die Produkte nicht gekauft.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der Tatsache, dass der Wiederverk\u00e4ufer nur ein faktisches Ausschlie\u00dflichkeitsrecht hatte, das nicht vertraglich vereinbart worden war, stellte diese Entscheidung der Kunden nach Ansicht der Gerichte einen ausreichenden Grund f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit des Direktverkaufs an diese Kunden dar, zumal der Hersteller dem Wiederverk\u00e4ufer zuvor eine Provisionszahlung als Ausgleich angeboten hatte.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"5_Dichiarazione_di_fallimento_e_diritto_alla_provvigione\"><\/span><em>5. Erkl\u00e4rung des Konkurses und des Anspruchs auf Provision.<\/em><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h5>\n\n\n\n<p>Nach Angaben der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/115.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 115 Abs. I<\/a> in Korrelation mit dem <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/116.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">116 Absatz I InsO<\/a> (lnsolvenzordnung) f\u00fchrt die Er\u00f6ffnung eines Konkursverfahrens zur <strong>Beendigung des Agenturvertrags<\/strong>ohne dass es einer K\u00fcndigung bedarf. Eine Fortf\u00fchrung der vertraglichen T\u00e4tigkeiten ist nur nach einer - auch stillschweigenden - Vereinbarung zwischen dem Beauftragten und dem Insolvenzverwalter m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nach dem Abschluss des neuen Vertrages entstandenen Provisionsanspr\u00fcche sind immer als abzugsf\u00e4hige Forderungen (Nachlassverbindlichkeiten) zu betrachten. <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/55.html\" target=\"_blank\">\u00a7 55 Abs. I, Punkt InsO<\/a>. Hat die T\u00e4tigkeit des Vertreters vor der Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens noch nicht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Dritten gef\u00fchrt, so h\u00e4ngt der Anspruch auf Provision von der <strong>Auswahl des Kurators<\/strong> das Gesch\u00e4ft mit dem Dritten abzuschlie\u00dfen oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn positiv<\/strong>das Recht auf Provisionen wird im Lichte der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/55.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">55 Absatz I Nummer InsO<\/a> als bevorrechtigte Forderung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ansonsten<\/strong> der Anspruch auf die Provision besteht in jedem Fall unabh\u00e4ngig davon, ob der Verwalter sich f\u00fcr den Abschluss des Vertrags mit dem Dritten entschieden oder ihn abgelehnt hat. In diesem Fall gilt die Provision als ungesicherte Forderung ex <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/38.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 38 InsO<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich jedoch mit dem Anspruch des Vertreters auf die Entsch\u00e4digung f\u00fcr das Wettbewerbsverbot nach der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/HGB\/90a.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 90a Abs. 1 HGB<\/a>In diesem Fall erlischt das Recht im Falle der Beendigung des Vertrags nach der Er\u00f6ffnung des Konkurses. Gleichzeitig erlischt in diesem Fall auch das zwischen den Parteien vereinbarte Wettbewerbsverbot f\u00fcr den Handelsvertreter.<\/p>\n\n\n\n<p>Endlich, <strong>wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Er\u00f6ffnung des Konkurses bereits gek\u00fcndigt war<\/strong> kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass ex <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/InsO\/103.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 103 InsO<\/a> die Aufrechterhaltung des Wettbewerbsverbots und der Anspruch auf Entsch\u00e4digung eine Forderung an die Konkursmasse darstellen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Con il presente articolo si intendono dare al lettore alcuni elementi per meglio comprendere la regolamentazione del contratto di agenzia [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1320,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,5,31],"tags":[76,123,124,125,126],"class_list":["post-1319","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-diritto-commerciale","category-diritto-internazionale","category-contratto-di-agenzia-2","tag-agente-di-commercio-in-germania","tag--84-hgb","tag-autonomia","tag-contratto-di-agenzia-germania","tag-hgb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1319","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1319"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1319\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1320"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1319"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1319"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/francescogozzo.com\/deu\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}